Elektromobilität im Fokus: Der THG-Bonus für E-Autos

Elektromobilität im Fokus: Der THG-Bonus für E-Autos

Elektromobilität im Fokus: Der THG-Bonus für E-Autos

Die Elektromobilität spielt eine entscheidende Rolle in Deutschlands Bestrebungen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und nachhaltige Mobilität zu fördern. Ein bedeutendes Instrument in diesem Kontext ist der Treibhausgas-Quotenhandel (THG-Quote), der auch für Elektroautobesitzer attraktive Prämien ermöglicht. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf den THG-Bonus und seine Auswirkungen auf die Elektromobilität im Jahr 2024.

THG-Quote im Detail

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein zentrales Element der deutschen Klimapolitik. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO2-Ausstoß kontinuierlich zu reduzieren. Im Jahr 2024 liegt die festgelegte Minderungsquote bei 9,25 Prozent, mit einem Ziel von 25 Prozent bis 2030. Dieser rechtliche Rahmen soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Klimaschutzverpflichtungen erfüllen und Strafzahlungen vermeiden.

Für Elektrofahrzeugbesitzer eröffnet sich durch die THG-Quote die Möglichkeit, eingespartes CO2 als Treibhausgaszertifikate zu vermarkten. Diese Zertifikate können an Mineralölunternehmen verkauft werden, die ihre Minderungsziele nicht erreichen. Dieser Mechanismus schafft einen Anreiz für den vermehrten Einsatz von Elektrofahrzeugen, da ihre emissionsfreie Fortbewegung zur Minderung der Treibhausgasemissionen beiträgt.

THG-Prämie als Anreiz

Die THG-Prämie ist eine finanzielle Entschädigung für Halter von batterieelektrischen Pkw, die ihre E-Fahrzeuge am Kraftstoffmarkt als nachhaltige Antriebsenergie vermarkten. Ursprünglich konnten nur Energieversorger von dieser Prämie profitieren, doch dank einer erweiterten Definition privater Ladepunkte können nun auch Besitzer von Elektroautos am Quotenhandel teilnehmen. Dieser finanzielle Anreiz soll den Übergang zu umweltfreundlicher Mobilität fördern und den Markt für Elektrofahrzeuge stärken.

Die Höhe der THG-Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der durchschnittliche Stromverbrauch eines Elektroautos und die Treibhausgasemissionen bei der Stromproduktion. Allerdings ist zu beachten, dass die Erlösmöglichkeiten für Elektroautobesitzer in den letzten Jahren merklich zurückgegangen sind, was auf verschiedene Entwicklungen im Markt zurückzuführen ist. Diese Veränderungen gilt es genauer zu beleuchten, um ein umfassendes Verständnis für die THG-Prämie zu entwickeln.

Preisentwicklung der THG-Quote

Die Entwicklung des THG-Preises spielt eine entscheidende Rolle bei der Attraktivität der THG-Prämie für Elektrofahrzeugbesitzer. Zum Start des neuen Quotensystems im Jahr 2022 waren die Preise für Emissionszertifikate relativ hoch, da das Angebot knapp war. Elektroautobesitzer konnten damals erhebliche Erlöse erzielen, teilweise sogar über 300 Euro pro Zertifikat.

Im Verlauf des Jahres 2023 hat sich das Bild jedoch deutlich gewandelt. Die Mineralölunternehmen setzen vermehrt auf eigene Maßnahmen zur CO2-Minderung, beispielsweise durch den Einsatz innovativer Biokraftstoffe. Diese werden bei der Quotenerfüllung sogar doppelt angerechnet, was den Bedarf an externen Zertifikaten reduziert. Der Markt hat sich gedreht, und die Preise für THG-Quoten sind erheblich gesunken.

Ein weiterer Grund für den Preisverfall liegt in der verstärkten Nutzung fossiler Energien im deutschen Strommix. Ein Anstieg des CO2-Ausstoßes bei der Energieerzeugung hat zur Folge, dass Elektroautobesitzer weniger „sauberen“ Strom nutzen, was wiederum die Differenz beim CO2-Ausstoß im Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen verringert. Die gesunkenen Preise und die verminderte Nachfrage haben dazu geführt, dass viele Mineralölunternehmen ihre benötigten Zertifikate für das Jahr 2024 bereits frühzeitig erworben haben.

Herausforderungen und Fallstricke

Trotz der potenziell attraktiven THG-Prämie stehen Elektroautobesitzer vor einigen Herausforderungen und Fallstricken. Insbesondere die Geschäftsbedingungen der Zwischenhändler, die die THG-Zertifikate vermarkten, sollten sorgfältig geprüft werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlt oft eine klare Auszahlungsgarantie der THG-Vergütung in Höhe der beworbenen Summe. Einige Zwischenhändler behalten sich sogar das Recht vor, die ihnen übertragenen THG-Quoten nicht zu verkaufen, falls kein Abnehmer gefunden wird.

Die Laufzeiten der Verträge sind ein weiterer Punkt, der Beachtung verdient. Manche Vereinbarungen gelten nur für ein Jahr, während andere eine Laufzeit von zwei oder drei Jahren haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämienhöhe in diesen Verträgen oft nur für das erste Jahr garantiert ist, danach behalten sich die Anbieter eine mögliche Veränderung vor. Elektroautobesitzer sollten bei drohender Senkung der THG Prämie die Kündigungsfristen im Auge behalten und gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter wechseln.

Beschwerden und Probleme

Aktuell häufen sich die Beschwerden von E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzern, die Schwierigkeiten bei der Beantragung oder Auszahlung der THG-Prämien erfahren. Ein besonders heikler Punkt sind Verträge, die über ein Kalenderjahr hinausgehen. Selbst nach einer Kündigung besteht die Gefahr, dass Zwischenhändler automatisiert die CO2-Einsparung zu Beginn des Folgejahres beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die THG-Quoten-Bescheinigung wird jedoch nur einmal pro Jahr für jedes Fahrzeug ausgestellt.

Dies kann dazu führen, dass bei einem Besitzerwechsel die THG-Quote bereits für das laufende und das Folgejahr beantragt wurde. Der neue Besitzer geht somit im Folgejahr leer aus. Ein Beispiel hierfür wäre der Verkauf eines E-Autos im Januar, bei dem die THG-Quote für die Vorbesitzerin bzw. den Vorbesitzer bereits für das laufende Jahr beantragt wurde. Dies stellt nicht nur einen bürokratischen, sondern auch einen finanziellen Nachteil für den neuen Besitzer dar.

Zusätzlich zu diesen Herausforderungen erheben einige Anbieter noch Bearbeitungsgebühren von Nutzerinnen und Nutzern, die einen THG-Quote-Antrag stellen lassen. Wenn das Umweltbundesamt den Antrag ablehnt, müssen diese Personen 40 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Dieser Punkt sollte bei der Auswahl eines Anbieters sorgfältig berücksichtigt werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte der THG-Prämie

Ein entscheidender Faktor, den Elektroautobesitzer im Blick behalten sollten, sind die steuerlichen Aspekte der THG-Prämie. Grundsätzlich gilt, dass die Auszahlungen aus der THG-Quote für Elektroautos, die einer Privatperson gehören, steuerfrei sind. Dies ist zweifellos eine positive Entwicklung aus Verbrauchersicht, die die finanzielle Attraktivität der THG-Prämie erhöht.

Anders sieht es hingegen aus, wenn das Elektroauto im Betriebsvermögen eines Unternehmens ist. Hier gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen für Einnahmen aus betrieblichen Tätigkeiten. Es ist ratsam, sich in diesem Zusammenhang von einem Steuerberater beraten zu lassen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen.

Der ADAC begrüßt diese steuerliche Neuregelung, da sie den Wettbewerb um kosteneffiziente Treibhausgasminderungen für Energie im Verkehrssektor fördert. Die steuerliche Freistellung der THG-Prämie für Privatpersonen ist ein Anreiz, der die Akzeptanz von Elektromobilität weiter stärken kann.

Fragen & Antworten zum THG-Bonus

Was ist die THG-Quote und deren Handel?

Die THG-Quote, oder Treibhausgasminderungs-Quote, ist eine gesetzliche Verpflichtung für Anbieter fossiler Brennstoffe. Sie müssen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Falls dies nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang geschieht, müssen sie Strafzahlungen leisten. Seit dem 1. Januar 2022 können auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen als Ausgleich angerechnet werden. Jeder Besitzer eines zulassungspflichtigen, rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten lassen.

Wer und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?

Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Berechtigt ist der Fahrzeughalter, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Auch Volljährige, die nachweisbar bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen, haben Anspruch.

Fahrzeugklassen, die für den THG-Bonus freigeschaltet sind, umfassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, M1G, L3e-A2, L3e-A3, L3e-A2T, L3e-A3T, L3e-A2E, L3e-A3E, L4e-A2, L4e-A3, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CU, L7e-CP. Zulassungsfreie E-Fahrzeuge und bestimmte Kategorien von Leichtkrafträdern sind hingegen nicht quotenberechtigt.

Warum ist der THG-Bonus 2024 gesunken?

Der Rückgang des THG-Bonus im Jahr 2024 ist auf verschiedene Einflussfaktoren zurückzuführen. Im Verlauf des Jahres 2023 kam es zu einem erheblichen Preisverfall des THG-Marktpreises um mehr als 70%. Dies wurde insbesondere durch eine sinkende Nachfrage der Mineralölunternehmen ausgelöst. Die Verfügbarkeit von alternativen Quellen zur THG-Quote aus Strom, insbesondere aus rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen oder öffentlich zugänglichen Ladepunkten, führte zu einem größeren Angebot zu sehr günstigen Konditionen für die Mineralölunternehmen.

Weiterhin wurde der deutsche Strommix im vergangenen Jahr „schmutziger“. Der Anstieg der fossilen Brennstoffe bei der Energieerzeugung führte dazu, dass der Emissionsfaktor von 135 auf 138 Kilogramm CO2-Äquivalente pro Gigajoule angehoben wurde. Durch den geringeren Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix reduzierte sich die CO2-Einsparung je Elektrofahrzeug. Dies trug dazu bei, dass die THG-Quote um etwa 7% sank.

Fazit: Die Zukunft des THG-Quotenhandels

Die Entwicklungen im THG-Quotenhandel beeinflussen direkt die Perspektiven für Elektroautobesitzer. Trotz des Rückgangs des THG-Bonus im Jahr 2024 bleibt der Quotenhandel eine bedeutende Möglichkeit, finanzielle Anreize aus der Elektromobilität zu ziehen. Elektroautobesitzer sollten sich aktiv mit den Veränderungen auseinandersetzen und realistische Erwartungen.