Deutsche Umwelthilfe bezeichnet jüngste Reform des Straßenverkehrsgesetzes als enttäuschend
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die kürzlich vom Bundestag verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes als eine verpasste Gelegenheit für den Fortschritt in der Mobilitätswende kritisiert. Um die beschränkten Neuerungen, die das Gesetz den Kommunen bietet, gründlich zu analysieren und deren rechtssichere Anwendung zu fördern, kündigt die Organisation ein Rechtsgutachten an.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich kritisch über die Ergebnisse der Reform: „Trotz langer Erwartungen bleibt ein substanzieller Fortschritt durch die Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes aus. Die dringend benötigte Verkehrswende, die nicht nur von uns, sondern auch von über tausend Kommunen angemahnt wurde, wurde durch den Verkehrsminister blockiert. Ein wirklicher Wandel hin zu mehr Klimaschutz und attraktiveren städtischen Lebensräumen wurde nicht erreicht. Das Gesetz enthält keine klaren Vorgaben für die Vision Zero, keine rechtlichen Grundlagen für die digitale Parkraumüberwachung oder sozial gestaffelte Parkgebühren. Ebenso fehlt die von uns vorgeschlagene allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerorts, die einfach und effektiv Leben retten könnte und Städte lebenswerter gestalten würde.“
Um den Kommunen dabei zu helfen, die neuen, jedoch begrenzten Möglichkeiten des Gesetzes voll auszuschöpfen, plant die DUH, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll nach der Verabschiedung der neuen Straßenverkehrsordnung, die noch vor der Sommerpause erwartet wird, erstellt werden.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.