Rechtsgutachten zur Straßenverkehrsordnung: Kommunen erhalten grünes Licht für klimaschutzorientierte Mobilitätsmaßnahmen

Rechtsgutachten zur Straßenverkehrsordnung: Kommunen erhalten grünes Licht für klimaschutzorientierte Mobilitätsmaßnahmen
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Rechtsgutachten zur Straßenverkehrsordnung: Kommunen erhalten grünes Licht für klimaschutzorientierte Mobilitätsmaßnahmen

Ein neues Rechtsgutachten eröffnet deutschen Kommunen erweiterte Möglichkeiten, die Mobilitätswende im Sinne des Klimaschutzes voranzutreiben. Mit der morgen in Kraft tretenden Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Städte und Gemeinden erstmals Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs explizit aus Klimaschutzgründen umsetzen. Beauftragt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bewertet das Gutachten die Neuerungen des Straßenverkehrsrechts und soll den Kommunen als Leitfaden für die Interpretation der Regelungen dienen.

Die entscheidende Neuerung: Maßnahmen wie die Einrichtung von Busspuren oder Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr können nun umgesetzt werden, ohne dass eine akute Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Bisher mussten Städte oft erst auf Unfälle oder andere Gefährdungen warten, bevor sie Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen einführen konnten. Mit der Reform ist dieser Nachweis nicht länger erforderlich, was den Handlungsspielraum der Kommunen erheblich erweitert.

DUH ruft Kommunen zu schnellem Handeln auf

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sieht in der Reform eine große Chance für Kommunen, die Mobilitätswende voranzutreiben: „Die deutsche Straßenverkehrsordnung ist noch immer eine der restriktivsten weltweit, doch Kommunen müssen nicht mehr erst warten, bis schwere Unfälle geschehen. Es ist jetzt an der Zeit, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und den öffentlichen Raum sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Maßnahmen wie die Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradwege, die Ausweitung von Busspuren und die Einführung von Tempo-30-Zonen auch auf Hauptstraßen sollten jetzt zügig umgesetzt werden. Städte und Gemeinden, die mutig vorangehen, können hier eine Vorbildrolle übernehmen.“

Klimaschutz als zentrales Element der Reform

Das von der Kanzlei Geulen & Klinger erstellte Gutachten bestätigt, dass die neue StVO den Klimaschutz erstmals als legitimen Grund für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anerkennt. Remo Klinger, Anwalt der Kanzlei, betont: „Die StVO ist in der Gegenwart angekommen. Viele Kommunen haben lange auf mehr Gestaltungsfreiräume gewartet. Mit diesem Gutachten zeigen wir auf, welche Möglichkeiten sie jetzt haben, und wir gehen davon aus, dass die Gerichte dies ebenfalls unterstützen werden.“

Neben dem Klimaschutz stärkt die Reform auch weitere zentrale Ziele wie den Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung. Grundlage für diese Neuerungen ist die zuvor vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart wurde.

Schnellere Umsetzung von Bewohnerparkzonen und weiteren Maßnahmen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Einrichtung von Bewohnerparkzonen. Diese können nun schneller umgesetzt werden, ohne dass die Kommunen zunächst nachweisen müssen, dass ein akuter Parkdruck besteht. Dies eröffnet Städte und Gemeinden mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Entlastung des Verkehrs und zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität.

Kommunen können die erweiterten Möglichkeiten ab sofort nutzen, ohne auf eine Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) warten zu müssen. Um den Kommunen den Einstieg zu erleichtern, plant die DUH in Kürze eine Online-Veranstaltung, bei der offene Fragen zu den neuen Regelungen und zum Gutachten geklärt werden sollen. Kommunen, die Interesse haben, können sich per E-Mail an verkehrswende@duh.de wenden.

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung steht den Kommunen ein mächtiges Instrument zur Verfügung, um die Mobilitätswende schneller und zielgerichteter voranzubringen – zugunsten von Klimaschutz und mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.