Die Jahres-Vignette für die Schweiz

Die Jahres-Vignette für die Schweiz

Autofahrer, die an der deutschen Grenze zur Schweiz wohnen, vielleicht in der Schweiz arbeiten oder einfach regelmäßig die Natur der Schweiz genießen, kennen das Dilemma: sie können zwar problemlos in die Schweiz einreisen, brauchen aber die entsprechende Vignette, wenn sie vor Ort die Straßen befahren möchten. Die einmalige Wochenendreise oder der jährliche Skiurlaub sind ganz einfach mit kurzfristigen Vignetten geplant. Doch spätestens sobald man ein paar mal im Jahr in die Schweiz fährt, summieren sich die Kosten schnell. Die Jahres-Vignette kann an dieser Stelle die richtige Wahl sein und nicht nur Geld, sondern auch unnötige Sorgen sparen. Die Vignette dient als Nachweis dafür, dass die Gebühr zum Befahren von Nationalstraßen und Autobahnen bezahlt wurde und ermöglicht das Bereisen der Schweiz ohne dabei ausschließlich auf Landstraßen zu fahren. Tatsächlich ist sie bereits seit vielen Jahrzehnten zum Befahren der Straßen in der Schweiz erforderlich. Wir erklären, was es mit der Vignette auf sich hat und warum es eine gute Idee ist, sich vor dem Besuch ausführlich zu informieren.

Die Jahres-Vignette im Überblick

Die Schweizer Vignette ist ganz traditionell eine Klebeplakette. Sie wird am Rand der Windschutzscheibe angebracht und berechtigt somit das Fahrzeug, alle Schnellstraßen und Autobahnen der Schweiz zu verwenden. Die Vignette ist allerdings nicht genau ein Jahr lang gültig, sondern tatsächlich für 14 Monate. Ihre Laufzeit beginnt am 1. Dezember des Vorjahres und bleibt bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig, aber unabhängig davon, wann sie gekauft wird. So zahlt ein Fahrer, der seine Vignette am 1. Dezember 2025 kauft genau so viel wie der, der sie am 3. Oktober 2025 kauft, und zwar 40 Schweizer Franken. Glücklicherweise ist dieser Preis im Vergleich zu anderen Vignetten in Europa ziemlich günstig. Sie ist sowohl in Postfilialen, Tankstellen und Grenzübergängen erhältlich, kann aber mittlerweile auch online gekauft werden. Wichtig ist, dass die physische Vignette vor dem Befahren der entsprechenden Straßen an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigt wird. Wichtig ist dabei im Blick zu behalten, dass auch Motorräder und Anhänger ihre eigenen Vignetten brauchen.

Das Anbringen der Vignette

Nur eine korrekt angebrachte Vignette ist gültig. Dieser Punkt klingt für viele Besucher erst einmal viel zu streng – besonders sobald sie bemerken, wie sehr die Anbringung kontrolliert wird. Tatsächlich soll so allerdings sichergestellt werden, dass die Vignette nur für ein Fahrzeug gültig ist und dass die Gültigkeit auch schnell zu erkennen ist. Als gültige Platzierung gilt ausschließlich der untere linke Rand der Windschutzscheibe oder der zentrale obere Rand hinter dem Rückspiegel. Die Vignette muss außerdem direkt von innen auf die Scheibe geklebt werden, ohne dass dabei Folien oder Klebeband verwendet werden. Bei Motorrädern gibt es zwar etwas mehr Flexibilität, doch auch hier gilt, dass die Vignette gut sichtbar befestigt werden muss, und zwar direkt am Fahrzeug. Egal ob gar keine Vignette vorhanden ist oder sie einfach nur falsch befestigt ist, das Bußgeld beträgt ganze 200 Franken und ist dementsprechend kaum das Risiko wert. Außerdem muss die Vignette in diesem Fall nachgekauft werden.

Die neue digitale Vignette

Im Sinne der zunehmenden Digitalisierung ist auch die Schweizer Vignette seit Kurzem digital zu haben. Die E-Vignette ist mit dem Nummernschild des Fahrzeugs verbunden und kann ganz einfach online gekauft werden. Diese Lösung dient vor allem Carsharing-Nutzern und Fahrern von Mietwagen, die zum Beispiel in der Schweiz Urlaub machen.

Im Großen und Ganzen ist die Schweizer Vignette also relativ unkompliziert. Regelmäßige Besucher der Schweiz können die günstige Vignette nun sowohl als traditionelle Klebevignette wie auch als E-Vignette nutzen, so das gesamte Schweizer Straßennetz nutzen und sorgenfrei unterwegs sein. Ist die alte Vignette abgelaufen, kann sie ganz einfach entfernt und mit der aktuell gültigen Variante ersetzt werden.