Rauchen am Steuer: Erlaubt, aber brandgefährlich

Rauchen am Steuer: Erlaubt, aber brandgefährlich

Rauchen am Steuer: Erlaubt, aber brandgefährlich

Zigarettenqualm führt immer wieder zu gesellschaftlichen Diskussionen und Rufe nach Verboten werden schnell laut. So schlug auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor, das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren zu verbieten. Zu einem Verbot kam es letztlich jedoch nicht, sodass weiterhin nach Herzenslust im Auto geraucht werden darf. Autofahrer, die gerne mal zur Kippe greifen, sollten sich jedoch bewusst sein, dass das Rauchen am Steuer unter Umständen dennoch rechtliche Konsequenzen haben kann. Mehr dazu in diesem Artikel.

 

Die rechtliche Situation in Deutschland

Aus rechtlicher Sicht spricht in Deutschland nichts dagegen, während der Fahrt genüsslich an einer Zigarette zu ziehen. Dabei spielt es auch keine Rolle, wer sonst noch im Auto mitfährt, wobei man natürlich auch ohne gesetzliche Vorgabe Rücksicht üben sollte, wenn Kinder, Schwangere oder andere nichtrauchende Insassen anwesend sind. Ungeachtet davon kann sonst aber nach Herzenslust der Tabaklust nachgegangen werden. Dennoch gibt es Situationen, in denen Zigaretten am Steuer für saftige Strafen sorgen können.

 

Potenzielle Gefahren durch Zigaretten am Steuer

Selbst wenn die Zigarette locker in der Hand gehalten wird und der Blick auf die Straße gerichtet ist, kann herunterfallende Glut, ein plötzliches Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs oder eine andere unerwartete Situation volle Konzentration und Aufmerksamkeit einfordern. Eine brennende Zigarette kann dann schnell zur Ablenkung führen, wenn sie beispielsweise unerwartet herunterfällt oder der Fahrer versucht, sie aus dem Fenster zu werfen. Studien haben außerdem gezeigt, dass die Schadstoffbelastung für alle Mitfahrenden selbst bei heruntergelassenem Fenster enorm hoch ist, vergleichbar mit anderen Innenräumen.

 

Mögliche Konsequenzen bei einem Unfall

Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommt und der Fahrer zum Zeitpunkt des Geschehens geraucht hat, können sich die Konsequenzen erheblich verschärfen. Versucht der Fahrer beispielsweise seine heruntergefallene Zigarette aus der Fußmatte zu fummeln und verursacht dabei einen Unfall, kann die Versicherung dies als grob fahrlässiges Verhalten werten und ihre Leistungen kürzen oder einstellen bzw. eine Beteiligung an den entstandenen Kosten verlangen. Jede gute Kfz-Versicherung gibt Auskunft darüber, was als fahrlässiges Verhalten gewertet werden kann, sodass es letztlich an jedem Autofahrer selbst liegt, ob man das Risiko eingehen möchte oder nicht.

Während der Fahrt die Zigarette aus dem Fenster zu schnipsen sollte ebenfalls unterlassen werden. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr gefährdet werden, was nicht nur Motorrad- oder Cabrio-Fahrer betrifft. Wer es dennoch riskiert, muss angesichts der Tatsache, dass achtlos aus dem Auto geworfene Zigaretten Unfälle und sogar ganze Waldbrände verursachen können, mit einem lächerlichen Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro rechnen. Mehr natürlich, wenn es tatsächlich zu einem Unfall, Brand, o.ä. kommt.